Board Connect

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der BOARD CONNECT GmbH, Hamburg

§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen, Grundsätze

  1. Für die Geschäftsbeziehungen der BOARD CONNECT GmbH und den Auftraggebern gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  2. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, die BOARD CONNECT GmbH stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
  3. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen der BOARD CONNECT GmbH und den Auftraggebern, ohne dass dies eines erneuten Hinweises auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedarf.
  4. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der BOARD CONNECT GmbH werden vom Auftraggeber automatisch durch die Auftragserteilung anerkannt und gelten für die Dauer der Geschäftsbeziehung.
  5. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für den gesamten Geschäftsverkehr mit internationalen Auftraggebern und für internationale Projektarbeiten / Suchaufträge.
  6. Die BOARD CONNECT GmbH schließt als Beratungsgesellschaft ausschließlich Dienstleistungs- und keine Werkverträge. 


§ 2 Berufskodex

  1. Die BOARD CONNECT GmbH strebt eine langfristige und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit ihren Auftraggebern an. Dadurch entwickelt die BOARD CONNECT GmbH ein tiefgehendes Verständnis für Geschäftsmodell, Kultur, Stil, Individualität, Dynamik und Zielbilder des Unternehmens. 
  2. Diese strategische Geschäftspartnerschaft bietet für die Auftraggeber erheblich Vorteile, die der BOARD CONNECT GmbH als ihrem Beratungshaus ihr Vertrauen schenken.
  3. Die Auftraggeber werden umfassend über die Leistungen der BOARD CONNECT GmbH und ihre Vorgehensweise informiert. Die Verpflichtungen der BOARD CONNECT GmbH gegenüber dem Auftraggeber und den Kandidatinnen und Kandidaten sind oberstes Gebot. 
  4. Der sorgfältige und diskrete Umgang mit Kandidatinnen und Kandidaten ist die Grundlage für die Reputation der BOARD CONNECT GmbH und ihrer Auftraggeber. Dadurch gelingt es der BOARD CONNECT GmbH, herausragende Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur und Öffentlichem Sektor für ihre Auftraggeber zu gewinnen.


§ 3 Leistungsspektrum der BOARD CONNECT GmbH

  1. Die BOARD CONNECT GmbH begleitet Besetzungsprozesse für Organfunktionen - Aufsichtsräte / Beiräte / Verwaltungsräte sowie Geschäftsführer und Vorstände (m/w) – sowie Führungs- und Schlüsselpositionen durch passgenaue, kreative Kandidatenvorschläge.
  2. Ziel der Beratungstätigkeit ist die unternehmerische Wertschöpfung durch die Festanstellung von Organen und Führungskräften oder die Schaffung anderer Vertragsverhältnisse wie z.B. die Gewinnung von Interim-Managern oder Beraterpersönlichkeiten.
  3. Eine weitere Komponente des Leistungsspektrums der BOARD CONNECT GmbH bilden Management Audits / Assessments und damit die professionelle Evaluation von Organen und Führungskräften durch Kompetenzbasierte Interviews (Management-Diagnostik).
  4. Die Suchaktivitäten der BOARD CONNECT GmbH erstrecken sich auch auf Gesellschafter und damit unternehmerische Beteiligungen bzw. Übernahmen und / oder Nachfolgeregelungen im Mittelstand.
  5. Die Beratungstätigkeit der BOARD CONNECT GmbH umfasst auch das Executive Coaching und das Executive New Placement / Karriereberatung.
  6. Die BOARD CONNECT GmbH versteht sich zudem als Ratgeber und Sparringspartner für Aufsichtsräte, Verwaltungsräte und Beiräte im Bereich Board Services.


§ 4 Leistungen und Pflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber muss gewährleisten, dass der BOARD CONNECT GmbH alle für die Erbringungen der angeforderten Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.
  2. Der Auftraggeber benennt zu Beginn der Zusammenarbeit einen oder mehrere Bezugspersonen bzw. das Gremium, das befugt ist, rechtsgeschäftlich bindende Erklärungen im Namen des Auftraggebers abzugeben und Verträge zu schließen. Benennt der Auftraggeber gegenüber der BOARD CONNECT GmbH keine Bezugsperson(en), so gilt im Verhältnis zur BOARD CONNECT GmbH jeder Mitarbeiter (m/w) des Auftraggebers zur Vertretung des Auftraggebers als bevollmächtigt.
  3. Die dem Auftraggeber von der BOARD CONNECT GmbH überlassenen Unterlagen und Informationen zu Kandidatinnen und Kandidaten sind ausschließlich für den jeweiligen Auftraggeber und den definierten Entscheiderkreis bestimmt. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Dokumentationen und Informationen zu den Kandidatinnen und Kandidaten – weder im Original noch als Kopie – an Dritte weiterzugeben.
  4. Die vertrauliche Dokumentation über die Kandidatinnen und Kandidaten dürfen auch nicht an diese weitergegeben werden.
  5. Erkundigungen oder Referenzprüfungen bei ehemaligen oder dem aktuellen Arbeitgeber der Kandidatinnen und Kandidaten dürfen aus Gründen strikter Vertraulichkeit nicht ohne vorherige Abstimmung mit der BOARD CONNECT GmbH eingeholt werden.
  6. Der Auftraggeber hat die BOARD CONNECT GmbH unverzüglich nach Vertragsabschluss in Kenntnis zu setzen, dass mit der / dem von der BOARD CONNECT GmbH vorgeschlagenen Kandidatin / Kandidaten ein Vertragsverhältnis eingegangen wurde.
  7. Weiterhin ist die BOARD CONNECT GmbH über die Einzelheiten des Vertrages und insbesondere über die vereinbarte Jahresgesamtvergütung unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
  8. Der BOARD CONNECT GmbH ist auf eine entsprechende Bitte hin eine Kopie des abgeschlossenen Vertrages durch den Auftraggeber zur Verfügung zu stellen.
  9. Die abschließende Prüfung der Eignung des Kandidaten (m/w), insbesondere die Prüfung von Referenzen, Zeugnissen und anderen Qualifikationen, obliegt dem Auftraggeber. Die BOARD CONNECT GmbH unterbreitet sorgsam entwickelte Besetzungsvorschläge, trifft jedoch keine Besetzungsentscheidungen. Die BOARD CONNECT GmbH holt auf Bitten des Auftraggebers und in Abstimmung mit den Kandidatinnen und Kandidaten gerne Referenzen ein und legt einen Referenzbericht vor.


§ 5 Arbeitsgrundsätze der BOARD CONNECT GmbH

  1. Direct Search: Die BOARD CONNECT GmbH praktiziert die systematische Direktsuche und damit die persönlich-vertrauliche Direktansprache von Kandidatinnen und Kandidaten (aktiver Suchansatz). Im Bedarfsfall – beispielsweise bei dem Erfordernis öffentlicher Ausschreibungen – können wir das Suchverfahren auch um Anzeigenschaltungen (passiver Suchansatz) ergänzen.
  2. Vertraulichkeit: Um für unsere Klienten effizient und erfolgreich arbeiten zu können, benötigen wir von diesen umfassende Informationen über Strategien und Managementstil. Alle Informationen werden von uns absolut vertraulich behandelt. Das Gebot der Vertraulichkeit gilt auch für unsere Klienten. Die von BOARD CONNECT GmbH empfohlenen Kandidatinnen und Kandidaten stehen in der Regel in einem festen Arbeitsverhältnis. Dies muss von unseren Auftraggebern unter allen Umständen respektiert werden. Namen und Informationen von Kandidatinnen und Kandidaten dürfen nur an solche Personen weitergegeben werden, die unmittelbar mit der Suche befasst sind. Alle schriftlichen Unterlagen über Kandidaten dürfen nur den Personen zugänglich sein, die an der Kandidatenauswahl mitwirken. Siehe dazu auch § 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  3. Offenheit: Eine gute Zusammenarbeit beruht auf Gegenseitigkeit. Die BOARD CONNECT GmbH informiert ihre Auftraggeber über alle relevanten Erkenntnisse und Fakten, die im Rahmen der Beratungstätigkeit gewonnen werden, zeitnah und vollständig. Umgekehrt sollte die BOARD CONNECT GmbH ebenso von den Auftraggebern über alle aktuellen Entwicklungen informiert werden, die für einen erfolgreichen Abschluss des Auftrages bedeutsam sind.
  4. Kommunikation: Mit Aufnahme der Zusammenarbeit und der Beratungstätigkeit legt die BOARD CONNECT GmbH gemeinsam mit dem Auftraggeber fest, in welcher Form und in welchen zeitlichen Abständen beide Parteien sich gegenseitig informieren. Dies kann telefonisch, schriftlich / digital oder im Rahmen persönlicher Begegnungen erfolgen.
  5. Exklusivität: Die BOARD CONNECT GmbH akzeptiert – auch im Interesse ihrer Auftraggeber – nur Exklusivaufträge und sieht sich als zentrale Projektplattform für den jeweiligen Besetzungsprozess. Irritationen auf dem Führungskräftemarkt sind unter allen Umständen zu vermeiden, auch um der Markenpflege und Professionalität auf Auftraggeberseite Willen. Die Auftraggeber sollten sich daher in der Zusammenarbeit mit der BOARD CONNECT GmbH auf diese Projektpartnerschaft konzentrieren und keine parallelen Suchaktivitäten zulassen. Kandidatinnen und Kandidaten, die dem Auftraggeber bereits bekannt sind, die sich selbst vorstellen oder durch Netzwerkpartner vorgeschlagen werden, sollte der Auftraggeber an die BOARD CONNECT GmbH im Interesse einer professionellen Projektsteuerung weiterleiten. Gleiches gilt für interne Kandidatinnen und Kandidaten, die die BOARD CONNECT GmbH ebenfalls in einen professionellen Quervergleich einbezieht.
  6. Research: Eine wesentlicher Prozessschritt im Direct-Search-Verfahren ist die Identifikation geeigneter, hochkarätiger Kandidatinnen und Kandidaten mittels seiner systematischen Marktforschung. Aufgrund unserer professionellen Vorgehensweise kann die BOARD CONNECT GmbH auch über Branchen- und Landesgrenzen hinweg Führungspersönlichkeiten in Schlüsselstellungen mit den gesuchten fachlichen wie persönlichen Qualifikationen und Erfahrungen finden.
  7. Die BOARD CONNECT GmbH beginnt mit der systematischen Direktsuche unmittelbar nach Auftragserteilung, die schriftlich bzw. digital (E-Mail) erfolgen muss.
  8. Im Vorwege wird mit dem Auftraggeber ein grober Zeitrahmen vereinbart, innerhalb dessen die BOARD CONNECT GmbH geeignete Kandidatinnen und Kandidaten präsentieren sollte. Einschließlich der Zeit für Vorstellungsgespräche und die Entscheidungsfindung sowie Vertragsverhandlungen sollte ein Auftrag in der Regel innerhalb von drei bis vier Monaten erfolgreich abgeschlossen sein. In Ausnahmefällen – vor allem bei internationalen Suchen, bei außergewöhnlichen Anforderungen, in Ferienphasen mit eingeschränkter Kandidatenverfügbarkeit und bei festen Gremienterminen – kann sich diese Zeitspanne verlängern.


§ 6 Suchverfahren, Prozessschritte (systematische Direktsuche)

  1. Jeder Suchprozess hat seine spezifischen Anforderungen und Rahmenbedingungen. Mit der entsprechenden Flexibilität passt die BOARD CONNECT GmbH sich den jeweiligen Erfordernissen ihrer Auftraggeber an.
  2. Aufträge nimmt die BOARD CONNECT GmbH nur an, wenn sie davon überzeugt ist, dass das Anforderungsprofil realistisch ist und die Aufträge zur vollen Zufriedenheit des Auftraggebers bearbeitet werden können.
  3. Ziel unserer Beratung ist, die für die jeweiligen Aufgabenstellungen bestqualifizierten, passgenauen Kandidatinnen und Kandidaten zu identifizieren, zu interessieren, evaluieren und zu präsentieren. Über die endgültige Auswahl des Kandidaten (m/w) entscheidet der Auftraggeber.
  4. Briefing: In vertraulichen Gesprächen mit den maßgeblichen Ansprechpartnern auf Auftraggeberseite gemäß § 4 Abs. 2 dieser AGB verschafft sich die BOARD CONNECT GmbH ein umfassendes Bild vom Unternehmen, seinen Zielen, der zu besetzenden Position und dem Anforderungsprofil für den geeigneten Kandidaten (m/w).
  5. Spezifikation: In Abstimmung mit dem Auftraggeber erarbeitet die BOARD CONNECT GmbH das für das schriftliche Briefing der Kandidatinnen und Kandidaten erforderliche Positionsprofil, das alle Angaben zum Unternehmen, der zu besetzenden Position und zu den Anforderungen an die Kandidatinnen und Kandidaten umfasst.
  6. Systematische Marktforschung (Research): Die Identifikation geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten erfolgt im Rahmen der Fünf-Kanal-Methodik der BOARD CONNECT GmbH: Festlegung von Zielfirmen / Suchfeldern mit anschließendem Struktur- und Personen-Ident, passgenaue Datenbank-Selektion, Analyse abgeschlossener Projekte vergleichbarer oder ähnlicher Ausrichtung, interne Kandidaten-Empfehlungen aus dem Beraterkollegium, externe Kandidaten-Empfehlungen von kompetenten, der BOARD CONNECT GmbH verbundenen, vertrauenswürdigen Netzwerk- und Geschäftspartnern bzw. dem BOARD CONNECT Global Network unter Beachtung größter Diskretion und Vertraulichkeit.
  7. Interviews: Grundsätzlich geeignet erscheinende Kandidatinnen und Kandidaten werden nach der Phase ausführlicher Telefoninterviews von den Beraterinnen und Beratern der BOARD CONNECT GmbH persönlich evaluiert, um deren fachliche und persönliche Kompetenz im Rahmen Kompetenzbasierter Interviews mit dem gemeinsam definierten Positionsprofil abzugleichen.
  8. Kandidatenpräsentation: Die BOARD CONNECT GmbH präsentiert im Anschluss eine handverlesene Kandidatenauswahl. Über alle Kandidatinnen und Kandidaten, die in die engste Auswahl gelangen, erhält der Auftraggeber aus ausführlichen, aussagekräftigen Vertraulichen Bericht mit Angaben zum Lebenslauf, zum beruflichen Werdegang, zur aktuellen Vertrags- und Einkommensstruktur sowie einer persönlichen Beurteilung auf der Grundlage des im Positionsprofil vereinbarten Anforderungskataloges.
  9. Moderation: Im Verhandlungsprozess mit dem bevorzugten Kandidaten (m/w) unterstützt die BOARD CONNECT GmbH ihre Auftraggeber intensiv bis zur vertraglichen Einigung.
  10. Referenzen: Unter Hinweis auf § 4 Abs. 9 dieser AGB holt die BOARD CONNECT GmbH im finalen Stadium der Projektarbeiten in Abstimmung mit dem Auftraggeber und dem Kandidaten (m/w) Referenzen ein. Der Auftraggeber wird im Rahmen eines Referenzberichtes objektiv und vollständig über die Erkenntnisse aus den Referenzgesprächen informiert.


§ 7 Honorarstruktur und Vertragsbedingungen

  1. Die BOARD CONNECT GmbH arbeitet für ihre Auftraggeber stets auf der Grundlage eines vereinbarten Basishonorars (Retainer), das in keinem Teil erfolgsabhängig ist. Die BOARD CONNECT GmbH versteht sich als „retained search firm“ und arbeitet nicht auf „Contingency-Basis“.
  2. Üblicherweise berechnet die BOARD CONNECT GmbH ein vorläufiges Honorar in Höhe von einem Drittel der voraussichtlichen Bruttobezüge des Kandidaten (m/w) für das erste Beschäftigungsjahr (Basishonorar / Retainer).
  3. Für sog. „Paketaufträge“ und damit Mehrfachbeauftragungen im Direct Search gelten gesonderte Vereinbarungen im Rahmen eines Sondervertrages.
  4. Das jährliche Bruttogehalt berechnet sich aus sämtlichen Vergütungsbestandteilen. Hierzu zählen insbesondere die erfolgsunabhängigen (Fixeinkommen) und die erfolgsabhängigen Einkommenskomponenten (Boni / Tantiemen / Gewinnbeteiligungen etc.). Letztere werden mit ihrem normalerweise zu erwartenden oder üblichen Wert angesetzt. 
  5. Wurde zwischen dem Auftraggeber und der BOARD CONNECT GmbH keine gesonderte Honorarvereinbarung getroffen und schließt der Auftraggeber mit einem von der BOARD CONNECT GmbH vorgeschlagenen Kandidaten (m/w) einen Vertrag zur Festanstellung oder für ein andere Vertragsverhältnis, beträgt das Honorar ein Drittel des mit dem Kandidaten (m/w) vereinbarten jährlichen Bruttogehalts gemäß § 7 Abs. 4 dieser AGB.
  6. Bei anderen Vertragsverhältnissen als Verträgen zur Festanstellung (Interim Management, Beratungstätigkeit etc.) berechnet sich das für die Honorarbemessung relevante Bruttogehalt anhand der normalerweise zu erwartenden oder üblichen Vergütung.
  7. Wird innerhalb von 24 Monaten nach dem erstmaligen Erhalt von Unterlagen über den Kandidaten (m/w) durch die BOARD CONNECT GmbH oder im Falle der Vorstellung eines Kandidaten (m/w) durch die BOARD CONNECT GmbH oder nach einem von der BOARD CONNECT GmbH vermittelten Vorstellungstermin mit einem Kandidaten (m/w) oder nach der sonstigen Herstellung eines Kontaktes mit dem Kandidaten (m/w) durch den Klienten mit dem Kandidaten (m/w) ein Vertrag zur Festanstellung bzw. ein anderer Vertrag abgeschlossen, entsteht der Honoraranspruch der BOARD CONNECT GmbH gegenüber dem Klienten gemäß § 7 Abs. 5 dieser AGB. Der Honoraranspruch entsteht unabhängig davon, ob der BOARD CONNECT GmbH eine schriftliche Bestätigung der Zusendung von Unterlagen, der Vorstellung oder Herstellung eines Kontaktes durch den Auftraggeber vorlag.
  8. Der Honoraranspruch entsteht auch unabhängig davon, in welcher Position die durch die BOARD CONNECT GmbH vorgestellte Kandidaten eingestellt und eingesetzt wird. Insbesondere entsteht der Honoraranspruch der BOARD CONNECT GmbH auch in dem Fall, wenn der Kandidat (m/w) für eine andere Position eingestellt und eingesetzt wird als für die, für die die BOARD CONNECT GmbH den Kandidaten (m/w) vorgestellt hat.
  9. Der Honoraranspruch entsteht ebenfalls, wenn ein Kandidat (m/w) binnen 24 Monaten im Konzern des Auftraggebers, beispielsweise bei einer Konzerntochter oder der Konzernmutter oder einem anderen verbundenen Unternehmen, eingestellt wird.
  10. Sollten die tatsächlichen Bruttojahresbezüge den zunächst für die Bemessung des Basishonorars (Retainer) zugrunde gelegten Betrag übersteigen, wird zum Ausgleich eine zusätzliche Honorarzahlung (Upward Adjustment) fällig, um auf ein Drittel der tatsächlichen Bruttojahresbezüge zu kommen.
  11. Unter besonderen Umständen kann das Gesamthonorar ein Drittel der Jahresbezüge übersteigen. Dies gilt beispielsweise bei besonders schwierigen oder internationalen Suchen, ungewöhnlich niedrigen Jahresgesamtbezügen oder bei der Unterschreitung des gültigen Mindesthonorars. Dies gilt ebenso für Aufträge, bei denen die „Equity-Komponente“ in der Gesamtvergütung eine hohe Gewichtung erhält und die BOARD CONNECT GmbH kein „Equity-Honorar“ erhält.
  12. Werden aus dem von der BOARD CONNECT GmbH vorgestellten Kandidatenkreis weitere Personen unter Vertrag genommen, werden für jeden zusätzlich eingestellten Kandidaten (m/w) 30 Prozent der Jahresgesamtbezüge als Honorar fakturiert.
  13. Im Laufe des Suchprozesses kann es zu einer Änderung des Such- bzw. Anforderungsprofils kommen. Diese Änderungen verursachen in der Regel erheblich Mehrarbeit. Die BOARD CONNECT GmbH behält sich vor, mit dem Auftraggeber ein zusätzliches Honorar zu vereinbaren, das diesem Mehraufwand gerecht wird.


§ 8 Abrechnung, Fälligkeiten, Verzug, Nebenkosten

  1. Das Basishonorar (Retainer) wird zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer in drei gleichen Monatsraten in Rechnung gestellt. Die erste Rate ist mit Auftragserteilung fällig, die zweite und die dritte Honorartranche jeweils in Abständen von vier Wochen danach. Sollte ein zusätzliches Honorar anfallen – beispielsweise im Falle von § 7 Abs. 7 dieser AGB – wird dieses bei Beendigung des Auftrages in Rechnung gestellt.
  2. Alle Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug fällig. Der Auftraggeber kommt spätestens nach Ablauf von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung in Verzug. Während des Verzugs des Auftraggebers ist die BOARD CONNECT GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt unberührt.
  3. Zusätzlich zum Beratungshonorar berechnet die BOARD CONNECT GmbH eine Sachkostenpauschale für Büro-, Kommunikations- und Handlingkosten in Höhe von 5 bis 10 Prozent des Basishonorars (Retainer), je nach Honorarhöhe und Aufwandseinschätzung, mindestens jedoch 2.000 Euro. Sollte ein Kandidat (m/w) ein Vertragsangebot nicht annehmen und kein anderer Kandidat (m/w) aus dem vorgestellten Portfolio unter Vertrag genommen werden, erfolgt ein Restart des Projektes, in dessen Rahmen die Sach- und Reisekostenpauschale erneut in Rechnung gestellt wird.
  4. Die Reisekosten für Kandidatinnen und Kandidaten sowie für die Berater/innen bis zur ersten Kandidatenpräsentation (exklusive) werden über eine Reisekostenpauschale in Höhe von 12 Prozent des Basishonorars (Retainer) zzgl. der geltenden Mehrwertsteuer abgedeckt, ab der ersten Kandidatenpräsentation erfolgt eine Reisekostenabrechnung nach Aufwand, ebenfalls zzgl. der geltenden Mehrwertsteuer. Alternativ kann klientenseitig eine Berechnung nach Aufwand mit 14-tägiger Fakturierung zzgl. der geltenden Mehrwertsteuer gewählt werden.
  5. Unvorhergesehene Umstände können einen Auftraggeber zu einem vorzeitigen Abbruch des Auftrages veranlassen. Mit der Auftragserteilung gilt die erste Honorarrate als verdient. Erfolgt das Projektende im zweiten Monat der Projektarbeiten, gilt die zweite Honorarrate als verdient. Wird der Auftrag nach Fälligkeit der dritten Rate abgebrochen, gilt das Basishonorar (Retainer) als verdient.
  6. Sollte in absoluten Ausnahmefällen die letzte Honorarrate an die Vertragsunterschrift bzw. Einstellung eines Kandidaten (m/w) geknüpft werden, bedeutet dies nicht den Verzicht auf  die dritte Tranche des Basishonorars (Retainer), sondern lediglich eine Optimierung des Cashflows zugunsten des Klienten. Sollte dem Hause BOARD CONNECT die Möglichkeit zur Platzierung eines Kandidaten (m/w) genommen werden (Streichung der Position, Zusammenlegung von Positionen, Verlagerung der Position oder anderweitige Gründe), wird die dritte Rate sofort fällig. Das vereinbarte Basishonorar ist stets als „Retainer“ und damit als in jedem Fall zahlbarer Honorarbetrag zu betrachten, ggf. mit unterschiedlichen  Zahlungsströmen bzw. -zeitpunkten.


§ 9 Zusatzservice / Ersatzbemühungen

  1. Die BOARD CONNECT GmbH führt die Suche solange durch, bis die Position aus Auftraggebersicht erfolgreich besetzt ist, d.h. ggf. auch einige Monate über die Rechnungsperiode hinaus, oder Einigkeit darüber besteht, dass Möglichkeiten zur Problemlösung / Suchbemühungen erschöpft sind.
  2. Erfolgt binnen sechs Monaten nach Amtsantritt des unter Vertrag genommenen Kandidaten (m/w) eine Beendigung des Vertragsverhältnisses, nimmt die BOARD CONNECT GmbH das Suchprojekt honorarfrei wieder auf. Es werden lediglich die Projektnebenkosten – Sachkostenpauschale und Reisekosten – erneut in Rechnung gestellt.
  3. Sogenannte Zusatzplacements bzw. Zusatzeinstellungen aus dem Kandidatenkreis sind vom Zusatzservice ausgeschlossen.
  4. Die BOARD CONNECT GmbH verpflichtet sich diese Ersatzbemühungen auch dann vorzunehmen, wenn der unter Vertrag genommene Kandidat (m/w) das Arbeits- oder anderweitige Vertragsverhältnis nicht antreten sollte.
  5. Die Ersatzbemühungen erstrecken sich ausnahmslos auf die identische Position mit identischem Positionsprofil. Eine Übertragung der Gewährleistung auf andere Positionen ist ausgeschlossen.
  6. Für die Zeitdauer der Projektarbeiten sowie sechs Monate nach Abschluss der Projektarbeiten befindet sich der Auftraggeber – bei Konzernen die Pyramide unter dem Auftraggeber, bei Mittelstandsunternehmen das Gesamthaus – im Kundenschutz, d.h. es erfolgen keine Ansprachen von Kandidatinnen und Kandidaten in der jeweiligen Geschäftseinheit bzw. im jeweiligen Unternehmen.
  7. Jedwede Rückerstattung von Honoraren ist ausgeschlossen. Der Zusatzservice erstreckt sich ausnahmslos auf Neusuchen.


§ 10 Datenschutz

  1. Die BOARD CONNECT GmbH verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber zur Verschwiegenheit über alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt werdenden Informationen. Die BOARD CONNECT GmbH sichert absolut vertrauliche Behandlung aller Informationen, die den Auftrag selbst und / oder den Auftraggeber betreffen zu.
  2. Ebenso ist der Auftraggeber zur Verschwiegenheit über alle im Rahmen seines Vertragsverhältnisses mit der BOARD CONNECT GmbH bekannt werdenden Informationen.
  3. Es gilt die Datenschutzerklärung der BOARD CONNECT GmbH, wie sie auf der Website der BOARD CONNECT GmbH hinterlegt ist.
  4. Es ist nicht auszuschließen, dass sich insbesondere bei digitaler Datenübermittlung und der persönlich-vertraulichen Direktansprache im Kandidatenkreis unbefugte Dritte unrechtmäßigen Zugang zu diesen Daten verschaffen. Dafür übernimmt die BOARD CONNECT GmbH keine Haftung.


§ 11 Haftung

  1. Die BOARD CONNECT GmbH schließt jede Haftung für Schäden des Auftraggebers aus.
  2. Von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen sind sowohl die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn dieses Schäden auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung seitens der BOARD CONNECT GmbH, ihres gesetzlichen Vertreters und / oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen.
  3. Die BOARD CONNECT GmbH übernimmt keine Haftung für jegliche Schäden, die durch höhere Gewalt (Naturereignisse, Verkehrsstörungen etc.), Netzwerk- oder Serverfehler, Leitungs- und Übertragungsstörungen, Viren oder Störung des Postweges entstanden sind.
  4. Haftungen, die die Verletzung eines Urheberrechts oder die Ansprüche Dritter als Grundlage hätten, schließt die BOARD CONNECT GmbH ebenfalls aus.
  5. Für die endgültige Überprüfung sämtlicher übertragender bzw. versandter Daten ist der Auftraggeber verantwortlich.


§ 12 Schlussbestimmungen

  1. Auf Verträge zwischen der BOARD CONNECT GmbH und dem Auftraggeber findet ausschließlich das Recht des Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
  2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Auftraggeber und der BOARD CONNECT GmbH ist Hamburg, der Hauptsitz der BOARD CONNECT GmbH.
  3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben auch bei Unwirksamkeit einzelner Punkte in ihren übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.
  4. Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  5. Die BOARD CONNECT GmbH behält sich vor, die AGB teilweise oder gänzlich zu ändern. Die veränderten AGB werden auf der Website jeweils ausgewiesen und sind auch dann verbindlich, wenn sie den Auftraggebern nicht explizit zugänglich gemacht wurden. Die Auftraggeber sind verpflichtet, sich jeweils über den aktuellen Stand der AGB aktiv über die Website der BOARD CONNECT GmbH zu informieren.